Damit eine erfolgreiche Kommunikation gewährleistet ist, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.
Dolmetschleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Auch hier gilt: Honorarangaben können erst nach Kenntnis der individuellen Anforderungen (Art des Einsatzes, Terminologie) erfolgen.
Stundenhonorar je nach Schwierigkeitsgrad ab 80,00 EUR*
Für Dolmetschleistungen für Gerichte und Behörden sind die Regelungen des JVEG maßgeblich.
Bitte kontaktieren Sie mich um die Einzelheiten des Auftrags zu besprechen.
* Alle Preise sind Nettopreise. Nach § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer erhoben.
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