DOLMETSCHEN

Damit eine erfolgreiche Kommunikation gewährleistet ist, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung zur Seite.

  • Als Verhandlungsdolmetscherin begleite ich Sie sowohl zu privaten als auch zu Geschäftsterminen
  • Als allgemein beeidigte Dolmetscherin kann ich zum Dolmetschen bei öffentlichen Anlässen (Gericht, Notar oder auf dem Standesamt) hinzugezogen werden.

 

Preise

Dolmetschleistungen werden nach Zeitaufwand berechnet. Auch hier gilt: Honorarangaben können erst nach Kenntnis der individuellen Anforderungen (Art des Einsatzes, Terminologie) erfolgen.

 

Stundenhonorar je nach Schwierigkeitsgrad    ab 80,00 EUR*

  • Es wird mindestens 0,5 Stunde zzgl. Fahrtzeit berechnet.
  • Angefangene Stunden werden auf 30 bzw. 60 Minuten aufgerundet.
  • Warte- und Fahrtzeiten werden zum vereinbarten Stundenhonorar abgerechnet.
  • Für kurze aber vorbereitungsintensive Einsätze kann auch die Vorbereitungszeit in Rechnung gestellt werden.

 

Für Dolmetschleistungen für Gerichte und Behörden sind die Regelungen des JVEG maßgeblich.

 

Bitte kontaktieren Sie mich um die Einzelheiten des Auftrags zu besprechen.

 

* Alle Preise sind Nettopreise. Nach § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer erhoben.