ÜBERSETZUNGEN

Meine Kernkompetenz bilden Fachübersetzungen auf dem Gebiet Recht und Wirtschaft:

  • Verträge aller Art (Kaufverträge, Gesellschaftsverträge, Eheverträge etc.)
  • Rechtstexte wie notarielle Urkunden, Gerichtsurteile/-beschlüsse, Anwaltskorrespondenz
  • Geschäftsberichte, Handelsregisterauszüge, Versicherungspolicen, Formulare

Als beeidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und offiziellen Dokumenten an:

  • Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnissen etc.)
  • Zeugnisse (Schul-, Arbeitszeugnisse) und Diplome
  • Bescheinigungen und Schreiben, welche für amtliche Zwecke benötigt werden.

Eine beglaubigte Übersetzung bedeutet, dass ich die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzung mit einem Vermerk, Siegel und mit meiner Unterschrift bestätige. Damit werden die Dokumente amtlich anerkannt.

 

PREISE

Jeder Auftrag ist individuell und deswegen ist der Zeilenpreis grundsätzlich vom Schwierigkeitsgrad des Textes (inhaltlich, technisch) und der Dringlichkeit abhängig. Ein verbindliches Angebot kann ich Ihnen unterbreiten, wenn mir mindestens eine Probeseite (noch besser der ganze Text) vorliegt.

 

Zur Orientierung:

 

Zeilenpreise       ab 1,60 EUR/Zeile*

Urkunden           Pauschalpreise 45,00 - 55,00 EUR* (inkl. Beglaubigung)

Mindestpauschale für Kleinaufträge  40,00 EUR*

 

Abrechnung erfolgt nach Normzeilen des Zieltextes. Eine Normzeile besteht aus 55 Zeichen einschließlich Leerzeichen.

 

Für Übersetzungen die ich für Gerichte und Behörden tätige, sind die Regelungen des JVEG maßgeblich.

 

* Alle Preise sind Nettopreise. Nach § 19 UStG wird keine Mehrwertsteuer erhoben.